FFlowHomes

Version 1.0 · gültig ab 29. Juli 2026

FlowHomes Teilnahmevereinbarung

Diese Partnerbedingungen bilden mit ihrer ausdrücklichen digitalen Annahme bei der Aktivierung die verbindliche Teilnahmevereinbarung. Eine zusätzliche Vereinbarung ist nur für individuell abweichende Sonderkonditionen erforderlich.

1. Anbieter und Geltungsbereich

FlowHomes Immobilien, Inhaber Manuel Lengauer, Stettnersiedlung 3, 5301 Eugendorf, Österreich, E-Mail partner@flowhomes.at. Diese Bedingungen regeln Registrierung, Teilnahme, Partnerportal und persönliche Immobilienempfehlungen.

2. Registrierung und Vertragsschluss

Die Bewerbung begründet keinen Anspruch auf Aufnahme. Die Teilnahmevereinbarung kommt zustande, wenn FlowHomes die Bewerbung freigibt und der Partner bei der Aktivierung diese Version ausdrücklich annimmt sowie die Tippgeberbestätigung abgibt. Version, Zeitpunkt, Benutzer, Partner-ID, Quelle und Annahmehandlung werden gespeichert.

3. Ausschließliche Tippgeberrolle

Der Partner macht ausschließlich potenziell interessierte Personen namhaft und ermöglicht mit dokumentierter Zustimmung einen Erstkontakt. Er besitzt keine Vollmacht und keine Vertretungsbefugnis für FlowHomes.

Unzulässig sind insbesondere Makler-, Beratungs-, Bewertungs-, Besichtigungs-, Verhandlungs- und Vertragsabwicklungstätigkeiten, die Annahme von Aufträgen, Angeboten, Dokumenten, Geld oder Erklärungen sowie eigenmächtige Werbung oder Markennutzung. Fachliche Fragen werden direkt an FlowHomes weitergeleitet.

4. Gültige Empfehlung

Eine Empfehlung ist nur gültig, wenn sie vollständig, wahrheitsgemäß und eindeutig identifizierbar ist, die Zustimmung zu Datenweitergabe und Kontaktaufnahme dokumentiert wurde und weder eine vorrangige gültige Meldung noch eine nachweisliche Vorbefassung von FlowHomes besteht. Eine unvollständige technische Registrierung wahrt keine Priorität.

Eine akzeptierte Empfehlung ist 24 Monate geschützt. Ein bei Fristablauf bereits dokumentierter Verkaufs- oder Vermittlungsprozess bleibt bis zu seinem Abschluss zugeordnet. Eine spätere Selbstmeldung desselben Eigentümers zur selben Immobilie ersetzt eine gültige geschützte Partnerzuordnung nicht.

5. Doppelmeldungen und Sonderfälle

Bei Doppelmeldungen gilt die zuerst vollständig und gültig eingegangene Empfehlung. Unklare Fälle prüft FlowHomes manuell und dokumentiert die Entscheidung. Eigen- und Angehörigengeschäfte erfordern vollständige Offenlegung, dokumentierte Zustimmung und manuelle Freigabe; bis dahin entstehen weder Anspruch noch Auszahlungsfreigabe.

6. Partnerstufen und Beteiligung

StufeBeteiligungSchwelle
Starter45 %0 Erfolgsfälle
Silber55 %ab 1 Erfolgsfall
Gold60 %ab 5 Erfolgsfällen
Platin70 %ab 10 Erfolgsfällen
Diamond80 %ab 15 Erfolgsfällen

Als Erfolgsfall zählt nur ein abrechnungstechnisch abgeschlossener Fall mit gültiger Empfehlung, rechtswirksamem Kaufabschluss, vollständigem endgültigem Honorareingang und ohne Rückabwicklung. Für einen Fall gilt die beim vollständigen Eingang dokumentierte Stufe. Nach 24 Monaten vollständiger Inaktivität kann FlowHomes die Stufe für neue Empfehlungen auf Starter zurücksetzen; bestehende Fälle bleiben unverändert.

7. Entstehung des Beteiligungsanspruchs

Ein Anspruch entsteht erst kumulativ nach gültiger und akzeptierter Empfehlung, rechtswirksam vollständig unterzeichnetem Kaufvertrag, vollständigem endgültigem Eingang des maßgeblichen Erfolgshonorars bei FlowHomes, fehlender Rückabwicklung oder Rückzahlungspflicht sowie vollständigen Identitäts-, Steuer- und Abrechnungsdaten. Registrierung, Qualifizierung und Statusanzeigen sind keine Zahlungszusage.

8. Rechnung und Auszahlung

Standard ist eine ordnungsgemäße Rechnung des Partners. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Anspruchsentstehung, vollständigen Abrechnungsdaten sowie Eingang und Prüfung der Rechnung. Umsatzsteuer wird nicht automatisch angenommen. Privatpersonen und Unternehmer sind für die eigene steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung verantwortlich; FlowHomes erteilt keine Steuerberatung.

Muss FlowHomes das Honorar zurückzahlen, entfällt die Beteiligung im entsprechenden nachgewiesenen Umfang. Bereits ausgezahlte Beträge dürfen nur in diesem Umfang zurückgefordert oder, soweit zulässig, verrechnet werden.

9. Vertraulichkeit, Datenschutz und eigene Pflichten

Personenbezogene und nicht öffentliche Informationen dürfen nur für den Empfehlungsprozess verwendet werden. Der Partner prüft selbst, ob Teilnahme und Beteiligung mit gesetzlichen, gewerbe-, berufs-, dienst-, arbeits-, steuer- und datenschutzrechtlichen oder internen Vorgaben vereinbar sind. FlowHomes erteilt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Berufs- oder Dienstrechtsberatung.

10. Sperre und Beendigung

FlowHomes kann Empfehlungen bei offenen Sonderprüfungen sperren und den Zugang bei Sicherheitsrisiken, Missbrauch, falschen Angaben oder wesentlichen Pflichtverletzungen verhältnismäßig deaktivieren oder aus wichtigem Grund beenden. Für vor Beendigung gültig eingereichte und geschützte Fälle bleibt die Anspruchsprüfung grundsätzlich bestehen.

11. Änderungen

Wesentliche Änderungen werden versioniert mitgeteilt und erfordern, soweit rechtlich notwendig, eine erneute ausdrückliche Zustimmung. Für bestehende Empfehlungen bleibt die bei ihrem Eingang dokumentierte Kondition maßgeblich.

12. Haftung, Recht und Gerichtsstand

FlowHomes und der Partner haften nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Es gilt österreichisches Recht, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht. Ein Gerichtsstand am Sitz von FlowHomes gilt nur, soweit rechtlich zulässig. Unwirksame Bestimmungen lassen die übrigen Regelungen unberührt; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.