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Berechnungsbasis und Auszahlung

Tippgeberprovision bei Immobilien: So berechnet FlowHomes die Erfolgsbeteiligung.

Bei einer Immobilienempfehlung ist nicht nur der Prozentsatz entscheidend, sondern vor allem die Berechnungsbasis. FlowHomes berechnet die Beteiligung aus der tatsächlich vereinnahmten Verkäuferprovision. Der Kaufpreis der Immobilie ist nicht die Grundlage.

Worauf bezieht sich die Beteiligung?

Für den Einstieg in der Stufe Starter ist eine Beteiligung von 35 % vorgesehen. Sie bezieht sich auf das maßgebliche, tatsächlich bei FlowHomes eingegangene Verkäuferhonorar. Eine Provision auf Erwerberseite gehört nicht zur Berechnungsbasis.

Die Partnerstufe kann sich mit erfolgreich abgeschlossenen Empfehlungen entwickeln. Für einen konkreten Fall gilt die nach den Teilnahmebedingungen beim vollständigen Provisionseingang dokumentierte Stufe. Die Bezeichnung „Tippgeberprovision“ meint hier die im FlowHomes Programm vereinbarte Erfolgsbeteiligung, keinen allgemeinen Anspruch für jeden Hinweis.

Ein Rechenbeispiel für Starter

Angenommen, eine Immobilie wird um 300.000 € verkauft und FlowHomes vereinnahmt daraus eine maßgebliche Verkäuferprovision von 9.000 € netto. Für einen nach den Bedingungen abzurechnenden Starter-Fall ergibt sich: 9.000 € × 35 % = 3.150 € netto Erfolgsbeteiligung.

Die 300.000 € Kaufpreis werden nicht mit 35 % multipliziert. Auch ist die angenommene Verkäuferprovision von 9.000 € keine Preis- oder Honorarzusage. Das Beispiel erklärt ausschließlich die Rechenweise; die tatsächliche Abrechnung hängt vom vereinnahmten Honorar, der gültigen Stufe und den erfüllten Voraussetzungen ab.

Wann entsteht ein Anspruch?

Eine Empfehlung muss zuerst gültig und akzeptiert sein. Für den Beteiligungsanspruch reicht ein gemeldeter Kontakt oder eine Zusage des Eigentümers nicht aus. Die Teilnahmebedingungen nennen mehrere Voraussetzungen, die gemeinsam erfüllt sein müssen.

  • Gültige und akzeptierte Empfehlung mit dokumentierter Zustimmung
  • Rechtswirksam vollständig unterzeichneter Kaufvertrag
  • Vollständiger und endgültiger Eingang des maßgeblichen Erfolgshonorars bei FlowHomes
  • Keine Rückabwicklung oder Rückzahlungspflicht
  • Vollständige Identitäts-, Steuer- und Abrechnungsdaten

Was ist für Rechnung und Auszahlung wichtig?

Standard ist nach den Teilnahmebedingungen eine ordnungsgemäße Rechnung des Partners. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Anspruchsentstehung, vollständigen Abrechnungsdaten sowie Eingang und Prüfung der Rechnung. Die Frist beginnt deshalb nicht automatisch mit dem Tag deiner Empfehlung oder mit einer Besichtigung.

Ob Umsatzsteuer auszuweisen ist und welche steuerlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Pflichten bestehen, wird nicht pauschal aus der Partnerstufe abgeleitet. Die korrekte Behandlung liegt in deiner Verantwortung; FlowHomes erteilt keine individuelle Steuerberatung.

Muss FlowHomes das Honorar zurückzahlen, kann die Beteiligung im entsprechenden nachgewiesenen Umfang entfallen. Für Rückforderungen, Verrechnung und Sonderfälle sind die vollständigen Teilnahmebedingungen maßgeblich.

Dein nächster Schritt

Du kennst die Berechnungsbasis und möchtest Kontakte empfehlen? Prüfe die Teilnahmebedingungen und bewirb dich als FlowHomes Partner.

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